Wenn Sie keine Vignettengebühr für die Nutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes bezahlt haben, sind Sie ein Verkehrssünder und unterliegen einer Strafe.
Die Geldbuße beträgt in der Regel bis zu 150 € oder eine Kompensationsgebühr von typischerweise etwa 36 €, dabei handelt es sich um einen kleineren Betrag, den Sie vor Ort bezahlen können, um weitere Verfahren zu vermeiden.
Wenn der Verkehrssünder die Kompensationsgebühr sofort nach Feststellung des Verstoßes oder innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung des Verwaltungsverstoßbescheids bezahlt, wird er von der verwaltungsstrafrechtlichen Haftung befreit und unterliegt keiner höheren Geldstrafe.
Zusätzlich muss sofort eine E-Vignette gekauft werden, um weiterhin auf den bulgarischen Mautstraßen fahren zu dürfen.
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